Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse

Das Übertragen von standardsprachlichen Texten in Leichte Sprache und Einfache Sprache stellt gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine künstlerische Tätigkeit dar. Da ich selbstständig tätig bin, besteht für Sie die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse (KSK). Der Abgabesatz liegt im Jahr 2023 bei 5 Prozent.

So geht’s:

  1. Sind Sie noch nicht bei der KSK gemeldet?
    Dann füllen Sie den Anmeldebogen der KSK aus und senden Sie ihn an die KSK.
    Sie erhalten von der KSK eine Abgabenummer.
  2. Am Jahresende melden Sie der KSK Ihre KSK-pflichtigen Leistungen (Nettobeträge).
    Hier geht’s zum Meldebogen.
  3. Die KSK informiert Sie über die Höhe der Abgabe.
  4. Sie zahlen die Abgabe an die KSK.

Mehr Infos über die KSK finden Sie auf der Internetseite der KSK.
 

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