Das Übertragen von standardsprachlichen Texten in Leichte Sprache und Einfache Sprache stellt gemäß Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) eine künstlerische Tätigkeit dar. Da ich selbstständig tätig bin, besteht für Sie die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse (KSK). Der Abgabesatz liegt im Jahr 2023 bei 5 Prozent.
So geht’s:
Mehr Infos über die KSK finden Sie auf der Internetseite der KSK.
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